{"id":31,"date":"2015-02-01T14:08:06","date_gmt":"2015-02-01T14:08:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.sozialgeschichte-medizin.org\/wp_verein\/?page_id=31"},"modified":"2016-04-30T14:04:34","modified_gmt":"2016-04-30T14:04:34","slug":"statuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sozialgeschichte-medizin.org\/wp_verein\/?page_id=31","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"<p>Revidierte Fassung beschlossen auf der Generalversammlung am 12. Juni 2015<\/p>\n<p><strong>\u00a71. Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen: Verein f\u00fcr Sozialgeschichte der Medizin<\/li>\n<li>Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine T\u00e4tigkeit auf ganz \u00d6sterreich<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a72. Zweck<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein, dessen T\u00e4tigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die F\u00f6rderung der Forschung auf dem Gebiet der Sozialgeschichte der Medizin und angrenzender Gebiete.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a73. T\u00e4tigkeit zur Verwirklichung des Vereinszweckes<\/strong><\/p>\n<ol>\n<ol>\n<li>Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 angef\u00fchrten T\u00e4tigkeiten verwirklicht werden.<\/li>\n<li>Als ideelle Mittel dienen:\n<ol style=\"list-style: lower-alpha;\">\n<li>Veranstaltungen \u00a0\u00a0 \u00a0von Vortr\u00e4gen, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen u.\u00e4. zu relevanten<\/li>\n<li>Pflege internationaler Kontakte, Zusammenarbeit mit Einrichtungen mit \u00e4hnlichen wissenschaftlichen Zielen im ln- und Ausland.<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Studierender und Graduierter) in diesem Fachgebiet hinsichtlich der finanziellen Gebarung begrenzt auf h\u00f6chstens 10 % der j\u00e4hrlichen Ausgaben<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung von akademischen und nichtakademischen Bildungsveranstaltungen mit dem Ziel, Methoden und Inhalte der Sozialgeschichte der Medizin zu vermitteln.<\/li>\n<li>Unterst\u00fctzung von AkademikerInnen und Nichtakademikerlnnen bei Forschungsvorhaben, die den Zielen des Vereines entsprechen, sowie bei einschl\u00e4gigen Publikationen.<\/li>\n<li>F\u00f6rderung des internationalen Wissensaustausches in der Sozialgeschichte der Medizin.<\/li>\n<li>Herausgabe vereinseigener Publikationen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:\n<ol style=\"list-style: lower-alpha;\">\n<li>Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/li>\n<li>Einnahmen aus Veranstaltungen und vereinseigenen Unternehmungen, sowie aus dem Verkauf von vereinseigenen Publikationen<\/li>\n<li>Spenden, Sammlungen und sonstige Zuwendungen.<\/li>\n<li>Subventionen, Erbschaften, Verm\u00e4chtnisse, Legate und Kapitalertr\u00e4ge.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 4. Arten der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche, au\u00dferordentliche und Ehrenmitglieder.<\/li>\n<li>Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich an der Vereinsarbeit aktiv beteiligen. Au\u00dferordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinst\u00e4tigkeit vor allem durch Zahlung eines erh\u00f6hten Mitgliedsbeitrages f\u00f6rdern. Ehrenmitglieder sind Personen die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 5. Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Mitglieder des Vereines k\u00f6nnen alle physischen Personen, sowie juristische Personen werden.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge auf Aufnahme in den Verein sind in schriftlicher Form an den Vorstand zu richten. \u00dcber die Aufnahme von ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann verweigert werden, wenn seitens des Vorstandes ernste Bedenken hinsichtlich der fachlichen oder pers\u00f6nlichen Eignung eines Antragstellers\/einer Antragstellerin im Hinblick auf die gemeinsame Arbeit zur Erreichung der Vereinsziele bestehen. Negative Entscheidungen sind dem Antragsteller\/der Antragstellerin mitzuteilen, und der n\u00e4chsten Generalversammlung unter Begr\u00fcndung der Entscheidung zu berichten. Gegen sie kann von jedem Vereinsmitglied auf der Generalversammlung Berufung eingelegt werden, es entscheidet dann die Generalversammlung selbst mit einfacher Mehrheit \u00fcber eine Aufnahme des Antragstellers\/der Antragstellerin .<\/li>\n<li>Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 6. Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod (bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspers\u00f6nlichkeit), durch freiwilligen Austritt, durch Streichung und durch Ausschluss.<\/li>\n<li>Der Austritt kann nur mit 31. Dezember jedes Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand im jeweiligen Kalenderjahr mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige versp\u00e4tet, so ist sie erst zum n\u00e4chsten Austrittstermin wirksam.<\/li>\n<li>Die Streichung eines Mitgliedes kann der Vorstand vornehmen, wenn dieses trotz dreimaliger Mahnung l\u00e4nger als 12 Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der f\u00e4llig gewordenen Mitgliedsbeitr\u00e4ge bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Der Ausschlu\u00df eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten verf\u00fcgt werden. Gegen den Ausschlu\u00df ist die Berufung an die Generalversammlung zul\u00e4ssig, bis zu deren Entscheidung die Mitgliedsrechte ruhen.<\/li>\n<li>Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. 4 genannten Gr\u00fcnden von der Generalversammlung \u00fcber Antrag des Vorstandes beschlossen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 7. Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.<\/li>\n<li>Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, wodurch die Ziele des Vereins Schaden erleiden k\u00f6nnten. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitglieder sind zur p\u00fcnktlichen Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge in der von der Generalversammlung j\u00e4hrlich beschlossenen H\u00f6he verpflichtet.<\/li>\n<li>Die Mitglieder sind zudem zur Erm\u00f6glichung der vereinsinternen Kommunikation verpflichtet, dem Vorstand bei Vereinsbeitritt ihren vollst\u00e4ndigen Namen, etwaige akademische Titel, eine aktuelle Postanschrift sowie eine g\u00fcltige Email-Adresse mitzuteilen und den Verein \u00fcber etwaige \u00c4nderungen dieser Daten jeweils im laufenden Kalenderjahr zu informieren. Die Mitglieder erteilen weiters ihre Zustimmung zur Speicherung dieser Daten mittels EDV. Diese Daten d\u00fcrfen vom Vereinsvorstand nur zur internen Kommunikation genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 8. Vereinsorgane<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Organe des Vereines sind die Generalversammlung (\u00a7\u00a7 9 und 10), der Vorstand (\u00a7\u00a7 11 bis 13), die Rechnungspr\u00fcfer\/innen (\u00a7 14) und das Schiedsgericht (\u00a7 15).<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 9. Die Generalversammlung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die ordentliche Generalversammlung findet allj\u00e4hrlich im Zeitraum zwischen Anfang April und Ende Juli an einem Ort innerhalb \u00d6sterreichs statt.<\/li>\n<li>Eine au\u00dferordentliche Generalversammlung hat auf Beschluss des Vorstandes oder der ordentlichen Generalversammlung auf schriftlichen begr\u00fcndeten Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder, oder auf Verlangen der Rechnungspr\u00fcfer\/innen binnen vier Wochen stattzufinden.<\/li>\n<li>Sowohl zu den ordentlichen, wie auch zu den au\u00dferordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich einzuladen. Eine nachweisliche Einladung per Email gilt als schriftliche Einladung. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen. Eine nachweisliche Antragstellung per Email gilt als schriftlich erfolgt.<\/li>\n<li>G\u00fcltige Beschl\u00fcsse \u2212 ausgenommen solche \u00fcber einen Antrag auf Einberufung einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung \u2212 k\u00f6nnen nur zur Tagesordnung gefasst werden.<\/li>\n<li>Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden durch eine\/n Bevollm\u00e4chtigte\/n vertreten. Die \u00dcbertragung des Stimmrechtes auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollm\u00e4chtigung ist zul\u00e4ssig. Kein Mitglied darf jedoch mehr als zwei Stimmen auf sich vereinigen.<\/li>\n<li>Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit der H\u00e4lfte aller stimmberechtigten Mitglieder (bzw. ihrer Vertreter; Abs. 6) sofort beschlussf\u00e4hig. Sind weniger Mitglieder anwesend, so findet die Generalversammlung 15 Minuten nach dem anberaumten Termin mit derselben Tagesordnung statt und ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<li>Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschl\u00fcsse mit denen das Statut des Vereines ge\u00e4ndert oder der Verein aufgel\u00f6st werden soll, bed\u00fcrfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/li>\n<li>Den Vorsitz in der Generalversammlung f\u00fchrt der\/die Pr\u00e4sident\/in, in dessen\/deren Verhinderung der\/die Stellvertreter\/in. Wenn auch dieser\/diese verhindert ist, so f\u00fchrt das an Jahren \u00e4lteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a710. Aufgabenkreis der Generalversammlung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:\n<ol style=\"list-style: lower-alpha;\">\n<li>Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses;<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber den Voranschlag;<\/li>\n<li>Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungspr\u00fcfer\/innen;<\/li>\n<li>Festsetzung der H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr ordentliche und f\u00fcr au\u00dferordentliche Mitglieder;<\/li>\n<li>Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;<\/li>\n<li>Entscheidung \u00fcber Berufungen gegen Ausschl\u00fcsse von der Mitgliedschaft;<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Statuten\u00e4nderungen und die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins;<\/li>\n<li>Beratung und Beschlussfassung \u00fcber sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a711. Der Vorstand<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus mindestens vier, maximal zehn Mitgliedern: jedenfalls geh\u00f6ren ihm an: Pr\u00e4sident\/in, Pr\u00e4sident\/in-Stellvertreter\/in, Sekret\u00e4r\/in und Finanzreferent\/in. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen f\u00fcr jede der genannten Funktionen bis zu drei Stellvertreter\/innen gew\u00e4hlt werden.<\/li>\n<li>Der Vorstand, der von der Generalversammlung gew\u00e4hlt wird, hat bei Ausscheiden eines gew\u00e4hlten Mitgliedes das Recht an seine Stelle ein anderes w\u00e4hlbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachtr\u00e4gliche Genehmigung in der n\u00e4chstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist.<\/li>\n<li>Die Funktionsdauer des Vorstandes betr\u00e4gt ein Jahr. Auf jeden Fall w\u00e4hrt sie bis zur Wahl eines neuen Vorstandes. Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind wieder w\u00e4hlbar.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird vom Pr\u00e4sidenten\/von der Pr\u00e4sidentin, in dessen\/deren Verhinderung von dem\/der Stellvertreter\/in schriftlich einzuberufen. Eine nachweisliche Einberufung per Email gilt als schriftliche Einberufung.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind.<\/li>\n<li>Der Vorstand fa\u00dft seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des\/der Vorsitzenden.<\/li>\n<li>Den Vorsitz f\u00fchrt der Pr\u00e4sident\/die Pr\u00e4sidentin, bei Verhinderung der\/die Stellvertreter\/in. Ist auch dieser\/diese verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren \u00e4ltesten anwesenden Vorstandsmitglied.<\/li>\n<li>Au\u00dfer durch Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitgliedes durch Enthebung (Abs. 9) und R\u00fccktritt (Abs. 10).<\/li>\n<li>Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben.<\/li>\n<li>Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist an den Vorstand, im Falle des R\u00fccktrittes des gesamten Vorstandes an die Generalversammlung zu richten. Der R\u00fccktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers\/einer Nachfolgerin wirksam.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a712. Aufgabenkreis des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Ihm kommen alle Aufgaben zu. die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. ln seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:\n<ol style=\"list-style: lower-alpha;\">\n<li>Erstellung des Jahresvoranschlages, sowie Abfassung des Rechenschafts-berichts und des Rechnungsabschlusses;<\/li>\n<li>Vorbereitung der Generalversammlung;<\/li>\n<li>Einberufung der ordentlichen und au\u00dferordentlichen Generalversammlungen;<\/li>\n<li>Information der Mitglieder \u00fcber T\u00e4tigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins in den Generalversammlungen;<\/li>\n<li>Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens;<\/li>\n<li>Aufnahme, Ausschluss und Streichung von Vereinsmitgliedern;<\/li>\n<li>Aufnahme und K\u00fcndigung von etwaigen Angestellten des Vereines.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a713. Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Pr\u00e4sident\/die Pr\u00e4sidentin ist das h\u00f6chste Leitungsorgan. Ihm\/Ihr obliegt die Vertretung des Vereines, insbesondere nach au\u00dfen, gegen\u00fcber Beh\u00f6rden und dritten Personen. Er\/Sie f\u00fchrt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand. Bei Gefahr in Verzug, ist er\/sie berechtigt, auch die Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstandes fallen, unter eigener Verantwortung selbst\u00e4ndig Anordnungen zu treffen; diese bed\u00fcrfen jedoch der nachtr\u00e4glichen Genehmigung durch das zust\u00e4ndige Vereinsorgan.<\/li>\n<li>Der Sekret\u00e4r\/Die Sekret\u00e4rin hat den Pr\u00e4sidenten\/der Pr\u00e4sidentin bei der F\u00fchrung der Vereinsgesch\u00e4fte zu unterst\u00fctzen. Ihm\/Ihr obliegt die F\u00fchrung der Protokolle der Generalversammlung und des Vorstandes.<\/li>\n<li>Der Finanzreferent\/Die Finanzreferentin ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Geldgebarung des Vereines verantwortlich.<\/li>\n<li>Schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereines, insbesondere den Verein verpflichtende Urkunden sind vom Pr\u00e4sidenten\/von der Pr\u00e4sidentin und vom Sekret\u00e4r\/von der Sekret\u00e4rin, sofern sie jedoch Geldangelegenheiten betreffen, vom Pr\u00e4sidenten\/von der Pr\u00e4sidentin und vom Finanzreferenten\/von der Finanzreferentin gemeinsam zu unterfertigen.<\/li>\n<li>Im Falle der Verhinderung treten an die Stelle des Pr\u00e4sidenten\/der Pr\u00e4sidentin, des Sekret\u00e4rs\/der Sekret\u00e4rin und des Finanzreferenten\/der Finanzreferentin ihre Stellvertreter\/innen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a714. Die Rechnungspr\u00fcfer\/innen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die zwei Rechnungspr\u00fcfer\/innen werden von der Generalversammlung auf die Dauer von einem Jahr gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Den Rechnungspr\u00fcfern\/innen obliegt die laufende Gesch\u00e4ftskontrolle und die \u00dcberpr\u00fcfung des Rechnungsabschlusses. Sie haben der Generalversammlung \u00fcber das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung zu berichten.<\/li>\n<li>Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr die Rechnungspr\u00fcfer\/innen die Bestimmungen des \u00a711 Abs. 3, 8, 9 und 10 sinngem\u00e4\u00df.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a715. Das Schiedsgericht<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>ln allen aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten entscheidet das Schiedsgericht.<\/li>\n<li>Das Schiedsgericht setzt sich aus f\u00fcnf ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, da\u00df jeder Streitteil innerhalb von 10 Tagen dem Vorstand zwei Mitglieder als Schiedsrichter namhaft macht. Diese w\u00e4hlen mit Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los.<\/li>\n<li>Das Schiedsgericht f\u00e4llt seine Entscheidungen bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind endg\u00fcltig.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a716. Aufl\u00f6sung des Vereines<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereines kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden.<\/li>\n<li>Der letzte Vereinsvorstand hat die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins der Vereinsbeh\u00f6rde rechtzeitig schriftlich anzuzeigen.<\/li>\n<li>Im Falle der freiwilligen Aufl\u00f6sung des Vereins sowie bei Wegfall des bisherigen beg\u00fcnstigten Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsverm\u00f6gen ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr spendenbeg\u00fcnstigte Zwecke im Sinne des \u00a7 4a. Abs. 2 Z. 1 und Abs. 3 Z. 4 bis 6 EStG 1988 zu verwenden.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Revidierte Fassung beschlossen auf der Generalversammlung am 12. Juni 2015 \u00a71. Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich Der Verein f\u00fchrt den Namen: Verein f\u00fcr Sozialgeschichte der Medizin Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine T\u00e4tigkeit auf ganz \u00d6sterreich \u00a72. Zweck Der Verein, dessen T\u00e4tigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die F\u00f6rderung der Forschung auf &hellip; <a href=\"https:\/\/www.sozialgeschichte-medizin.org\/wp_verein\/?page_id=31\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Statuten<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":15,"menu_order":3,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-31","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.sozialgeschichte-medizin.org\/wp_verein\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/31"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.sozialgeschichte-medizin.org\/wp_verein\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.sozialgeschichte-medizin.org\/wp_verein\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sozialgeschichte-medizin.org\/wp_verein\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sozialgeschichte-medizin.org\/wp_verein\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=31"}],"version-history":[{"count":16,"href":"https:\/\/www.sozialgeschichte-medizin.org\/wp_verein\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/31\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1076,"href":"https:\/\/www.sozialgeschichte-medizin.org\/wp_verein\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/31\/revisions\/1076"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sozialgeschichte-medizin.org\/wp_verein\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/15"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.sozialgeschichte-medizin.org\/wp_verein\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=31"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}